Apostroph richtig erzeugen – wie geht das?
Die meisten Apostrophe, die ich in Texten vor die Augen bekomme, sind nicht korrekt erzeugt. Warum, das beschreibe ich in meinem Blog bei Edition Blaes.

Apostroph richtig erzeugen – wie geht das?
Die meisten Apostrophe, die ich in Texten vor die Augen bekomme, sind nicht korrekt erzeugt. Warum, das beschreibe ich in meinem Blog bei Edition Blaes.
Ackermelde wird allgemein als unbeliebtes Unkraut gesehen und vernichtet. Ich vernichte es auf meine Art und Weise, indem ich es aufesse.
Rezepte zu Ackermelde gibt es auf meinem Kochlustblog. Zum Beispiel eine oberköstliche Quiche.
Oder eine leckere Gemüsesuppe mit Kartoffeln.
Von Journalisten sollte man eigentlich meinen, dass sie Rechtschreibung beherrschen. Von wegen! Beim ZDF habe ich einen einem sechszeiligen Absatz 4 Fehler gefunden.
Ein erfrischender Sommersalat mit Fenchel, Kirschen und Lindenblüten. Er schmeckt ausgesprochen köstlich und sieht wunderschön auf dem Teller aus.
Das Rezept gibt es wie immer im Kochlustblog.
Korrekte Absatzformate in WORD sind sehr wichtig als Vorlage für den Buchsatz. Doch leider habe ich noch nie ein korrekt gesetztes Word-Dokument von einem Autor bekommen. Im Gegenteil: Die meisten Autoren haben absolut keine Ahnung, was ein Absatzformat überhaupt ist.
Ein Absatzformat in Word bezieht sich auf die spezifischen Einstellungen und Eigenschaften, die auf einen Absatz angewendet werden. Es umfasst verschiedene Formatierungsoptionen, die die Darstellung und das Aussehen des Textes in einem Absatz definieren. Indem man Absatzformate verwendet, kann man die Struktur, den Stil und die Formatierung eines Dokuments steuern.
Ein Absatzformat kann verschiedene Attribute beeinflussen, wie zum Beispiel:
Durch die Anwendung von Absatzformaten kann man die Formatierung eines Word-Dokuments effizient steuern und ein einheitliches Erscheinungsbild erzielen. Es erleichtert auch die Aktualisierung und Anpassung des Dokuments, da Formatierungen schnell auf verschiedene Absätze angewendet oder geändert werden können.
Ein korrekt gesetztes Word-Dokument mit Absatzformaten weist verschiedene Merkmale auf, die eine strukturierte und ästhetisch ansprechende Formatierung gewährleisten. Hier sind einige der wichtigsten Merkmale:
Wie man Absatzformate in WORD korrekt erstellt, habe ich in einem Blogartikel bei Edition Blaes beschrieben.
Wildkräuterpfannkuchen mit Salat ist ein wunderbares Gericht für heiße Sommertage. Das Rezept gibt es wie immer im Kochlustblog.
Im Pfannkuchenteig sind: Wiesenbärenklau, Bärlauch, Wiesenkerbel, Labkraut, Sauerklee, Löwenzahn, Giersch.
Und weil noch Spargelzeit ist, sind auch Spargel im Salat.
Zusammen eine äußerst schmackhafte Kombination!
Jeder kennt es, manche benutzen es: das Wörtchen Danke. Aber ich habe den Eindruck, den Wert dieses wunderbaren Wortes vergessen immer mehr Menschen.
In meinem Blog bei Edition Blaes habe ich mehr darüber geschrieben.
Gemischte Pilze – mit den hellgrünen Maiwipferln aromatisiert. Waldfrüchte treffen Waldfrüchte …
Rezept im Kochlustblog.
Wie man den Apostroph korrekt erzeugt – dazu habe ich einen kleinen Blog-Artikel bei Edition Blaes geschrieben.
Im Internet gibt es viele Rezepte für Wildkräutersalat. In den meisten ist aber viel normaler Salat, also aus dem eigenen Garten oder auf dem Wochen- oder im Supermarkt gekauft.
In meinem Salat sind nur Wildkräuter drin, bunt gemischt mit Wildblüten.
Brunnenkresse, Bachbunge, wilder Feldsalat, Gänseblümchen, Veilchen …
Das Rezept gibt es auf meinem Kochblustblog.
Der Bärlauch wächst und wächst, höchste Zeit, leckere Bärlauchnudeln zu machen.
Das Rezept gibt es wie immer in meinem Kochlustblog.
Leckeres Gemüsetatar mit Bärlauch
Jetzt hat der Bärlauch Hochsaison. Zeit, um jeden Tag ein neues Bärlauchrezept zu kreieren.
Heute Gemüsetatar mit Bärlauch. Wie immer zu finden in meinem Kochlustblog.
Ihr Manuskript ist fertig, und Sie möchten es als Buch veröffentlichen. Dann sollten Sie sich mit Edition Blaes in Verbindung setzen.
Auf dem deutschen Buchmarkt erscheinen jährlich rund 90.000 Bücher. Deutlich mehr Bücher erscheinen nicht, weil die Autoren keinen Verlag finden, zumindest keinen seriösen. Denn nur große Verlage können in Vorleistung gehen, die vollen Druckkosten tragen und dem Autor auch noch ein Vorschuss zahlen.
Diese Situation wird ausgenutzt, von Literaturagenten und Zuschussverlagen, die beide durchaus eine Daseinsberechtigung haben, die Autoren aber oft mit exorbitanten Kostenbeteiligungen über den Tisch ziehen. Kosten, die sich schnell auf mehrere tausend Euro belaufen und vermutlich nie amortisieren – sofern überhaupt Bücher verkauft werden.
Diese Tatsachen und persönliche und leidige Erfahrungen mit betrügerischen Literaturagenturen und Zuschussverlagen haben die am Ammersee lebende Autorin Renate Blaes dazu motiviert, einen eigenen Verlag zu gründen.
»Edition Blaes« heißt das kleine Unternehmen und ist eine Mischung aus herkömmlichen Verlag und einem Dienstleister für Autoren – rund um die Buchveröffentlichung.
Redaktion, Lektorat, Buchgestaltung, Umschlag-Design, Illustration, Bildbearbeitung, Buchdruck, Beratung und aktive Unterstützung bei PR-Arbeit und Werbung – bis hin zur Autoren-Homepage. Dieses Dienstleistungspaket bietet »Edition Blaes« an, mit über 30 Jahren Erfahrung rund um das Thema Buchveröffentlichung.
Bericht über meine Erfahrungen mit stornierenbei.de, dem sogenannten „Dienstleister“ für Kündigungsvorgänge. Ein Dienstleister, dem ich keinen Auftrag gegeben hatte, sondern der mitten in einem Kündigungsvorgang bei Rankingcoach aufgetaucht ist. Wie das zustandekommen konnte, wird mir vermutlich ein Rätsel bleiben.
Dass man im Internet sehr aufmerksam unterwegs sein sollte, ist bekannt, trotz meiner Vorsicht habe ich in den vergangenen Wochen eine interessante Erfahrung gemacht – und sie ist noch nicht am Ende angelangt.
Doch von vorn:
Im Juli 2021 habe ich festgestellt, dass die jahrelang sehr guten Besucherzahlen von Edition Blaes rasant in den Keller gingen. Meine Recherchen ergaben, dass das Google-Ranking dafür verantwortlich war. Google hatte seinen Algorithmus geändert und war ganz offensichtlich der Meinung, meine Website sei unter SEO-Aspekten nicht mehr relevant. Die Besucherzahlen gingen demzufolge um rund 80 % zurück!
Was tun? Mir blieb nichts anderes übrig, als die komplette Website neu zu strukturieren, ein neues und seo-freundliches Theme zu installieren und die gesamten Inhalte neu zu formulieren.
Das allein reichte nicht, es gab noch viel zu tun, unter anderem installierte ich einige Plugins, z. B. das Plugin Rankingcoach, das dabei helfen soll, die Inhalte einer Website unter SEO-Aspekten auf Vordermann zu bringen.
Das Plugin gibt es in einer Free-Version und in einer bezahlpflichtigen Version. Ich abonnierte im Sommer 2021 erstmal die kostenlose Version.
Im September 2022 entschied ich mich für die kostenpflichtige Version. Kostenpunkt: 360,00 Euro + MwSt für ein Jahres-Abo.
Nach ein paar Monaten stellte ich fest, dass diese Version absolut nichts gebracht hat, meine Besucherzahlen blieben auf dem bisherigen Niveau. Also war die Bezahlvariante von Rankingcoach für mich nicht relevant. Außer Spesen nichts gewesen! Da sich solche Abos normalerweise verlängern, wenn man sie nicht rechtzeitig kündigt, beschloss ich Ende Dezember 2022, das Abo rein vorsorglich zu kündigen. Damit ich es im September 2023 nicht vergesse.
Gedacht, getan!
Ich loggte mich bei Rankingcoach ein und leitete den Kündigungsvorgang ein. Klickte mich durch die einzelnen Kündigungspunkte und dachte am Ende, die Kündigung sei damit ordnungsgemäß erfolgt. Das war falsch gedacht, und nichts war ordnungsgemäß abgelaufen! Aber das wusste ich zu diesem Zeitpunkt noch nicht.
Was mich am nächsten Tag allerdings wunderte: Ich bekam eine E-Mail von stornierenbei.de – mit der Kündigungsbestätigung.
Nanu, fragte ich mich, was ist denn das? Ich habe auf der Website von Rankingcoach gekündigt und bekomme eine Kündigungsbestätigung von stornierenbei.de? Als logische Antwort fiel mir nur ein: Da kann es sich um einen Kündigungsservice handeln, den Rankingcoach gebucht hat, und kümmerte mich nicht weiter darum. Dass da klein und sehr fein und äußerst gut versteckt eine Gebühr aufgeführt wurde, habe ich nicht gesehen. Gebühren darf man aber nicht verstecken, sondern muss sie sehr eindeutig und unmissverständlich kenntlich machen. Per Button-Lösung. Auch einen juristisch relevanten Verzicht auf Widerruf in den AGB zu deklarieren, ist juristisch nicht relevant. Das nur nebenbei.
Am nächsten Tag bekam ich wieder eine E-Mail von stornierenbei.de und zwar mit einer Zahlungsaufforderung. Ich sollte 29,95 Euro bezahlen für die Kündigung!
Was war da los?
Ich schrieb umgehend eine E-Mail an Rankingcoach:
Da ich unbedingt wissen wollte, was das alles bedeuten sollte, habe ich eine Antwort von Rankingcoach nicht abgewartet, sondern dort angerufen. Und ich wollte die Angelegenheit nicht mit einem subalternen Mitarbeiter besprechen, sondern mit einem Geschäftsführer.
Dieses Telefonat mit einem Mitarbeiter von Rankingcoach fand am 2. 1. 2023 – um 14.01 Uhr statt. Ich bat darum, mit einem der Geschäftsführer verbunden zu werden.
Von den Geschäftsführern stand im Moment keiner zur Verfügung. Ich bat um Rückruf!
Der Rückruf fand eine halbe Stunde später statt – um 14.37 Uhr. Der Geschäftsführer fand die Angelegenheit genauso dubios wie ich und versprach, sich umgehend um die Angelegenheit zu kümmern.
Hier ein Einblick über den Telefonablauf am 2.1.2023:
Um 14.49 Uhr hat der GF erneut zurückgerufen, und die Situation stellte sich wie folgt dar:
Ich hatte am 28. 12. 2022 zwar eine Kündigung eingeleitet, aber nicht beendet.
Nicht beendet? Sehr merkwürdig!
stornierenbei.de wollte (will nach wie vor) von mir also Geld für eine Dienstleistung, die weder von mir in Auftrag gegeben noch von stornierenbei.de erbracht wurde!
Ich sprach die Kündigung am 2.1.2023 am Telefon dem Geschäftsführer gegenüber persönlich aus, und bekam am selben Tag eine entsprechende Bestätigung per E-Mail von Rankingcoach.
Von nun an bekam ich SEHR viele E-Mails von stornieren bei. Alle paar Tage trudelte eine Mahnung ein, und die Kostenandrohungen nahmen zu: Gebühren, Verwaltungskosten, Inkassokosten.
Ich kann mir gut vorstellen, dass viele Menschen aufgrund solcher Mails den Kopf verlieren und bezahlen. (Was vermutlich die Strategie von stornierenbei.de ist)
Ich habe nichts bezahlt! Denn ich hatte stornierenbei.de keinen Auftrag erteilt.
Folgende Frage stand allerdings im Raum: Wie kommt bei einem Kündigungsvorgang auf der Website von Rankingcoach plötzlich stornierenbei.de ins Spiel?
Die wichtige Frage lautet: Wie ist das überhaupt möglich?
Auf diese Frage habe ich bislang keine Antwort gefunden. Da es für Profis aber sehr leicht ist, z. B. Internet-Bankkonten zu hacken, ist es müßig, dieser Frage nachzugehen bzw. eine befriedigende Antwort zu finden. Wer im Internet betrügen will, schafft es. Man muss nur wissen, wie es geht.
Heute (11.2.2023) bekam ich Post von stornierenbei.de. Dieses Mal keine elektronische, sondern per normalem Brief – er steckte in meinem Hausbriefkasten. Inhalt: Ich solle endlich bezahlen. Dabei wurde in üblicher Manier gedroht, dieses Mal mit Gerichtsvollzieher.
Die Androhung eines Gerichtsvollziehers verfehlt oft nicht die angestrebte Wirkung und manch einer denkt vermutlich: O Gott, der Gerichtsvollzieher kommt! Eine Amtsperson kommt ja nicht irgendwie so, dafür muss es ja einen justitiablen Grund geben.
Könnte man meinen. Und das stimmt auch.
Aber: Bevor der Gerichtsvollzieher kommt, muss ein gerichtliches Mahnverfahren in Gang gesetzt worden sein. Die Androhung „ich schicke einen Gerichtsvollzieher, ist also in etwa so, wie man sagt: Morgen geht die Welt unter!“
Einen Gerichtsvollzieher kann man erst dann beauftragen, wenn ein »Mahnverfahren« eingeleitet wurde. In der von mir hier geschilderten Angelegenheit ist das nicht der Fall. Ich habe lediglich (unberechtigte) Zahlungsaufforderungen erhalten.
In diesem Zusammenhang: Jeder kann einem anderen eine Zahlungsaufforderung schicken. Ob diese berechtigt ist/war, muss erst ein Gericht entscheiden. Also warte ich in aller Ruhe einen eventuellen Mahnbescheid ab.
Hinweis: Einen Mahnbescheid muss man nicht begründen, man kann ihn einfach aufgeben.
Falls also tatsächlich ein Mahnbescheid von stornierenbei.de eintreffen sollte, werde ich ihm selbstverständlich widersprechen. (Das ist sehr wichtig!) Eine Anzeige wegen Betrugs behalte ich mir außerdem und ausdrücklich vor. Denn was hier abgeht, ist eindeutig nicht koscher.
Bei den ganzen Mahnungen ist mir allerdings erst heute etwas aufgefallen, was mir bisher nicht aufgefallen, aber sehr wichtig ist:
In allen Zahlungsaufforderungen stehen die letzten Ziffern meiner Kontonummer bzw. IBAN. Und ich stelle mir – zu Recht – folgende Frage: Woher kennt stornierenbei.de meine Kontonummer? Denn eines ist gewiss: Von mir hat das Unternehmen meine Kontonummer nicht!
Frage: Wie kommt stornierenbei.de an meine Kontodaten?
Diese Frage habe ich vorhin meinem Computerfreak gestellt, und der meinte in seiner angenehm sachlichen Art, ich solle stornierenbei.de auffordern, mir genau diese Frage zu beantworten. Denn dazu hätte ich lt. DSGVO das Recht.
Genau das habe ich gemacht und stornierenbei.de eben per Mail diese Frage gestellt:
Guten Tag,
vorab: Ich habe Ihnen keinen Auftrag erteilt.
Ich habe mit Ihnen keinen Vertrag geschlossen.
Sie schicken ständig Zahlungsaufforderungen – auf denen u. a. die letzten Ziffern meines Bankkontos darstellt sind.
Nach Art. 15 DSGVO habe ich das Recht, von Ihnen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob Sie personenbezogene Daten über meine Person gespeichert haben. Da dies ganz offensichtlich der Fall ist, habe ich ein Recht auf Auskunft über diese Daten.
1. Auskunft über meine bei Ihnen gespeicherten Daten
Ich darf Sie in diesem Fall bitten, mir gemäß Art. 15 Abs. 1 DSGVO folgende Informationen mitzuteilen:
a) Welche Daten über meine Person konkret bei Ihnen gespeichert oder verarbeitet werden (z.B. Name, Vorname, Anschrift).
b) Weiterhin wollen Sie mich bitte über die Verarbeitungszwecke meiner Daten ebenso informieren wie über
c) die Kategorien personenbezogener Daten, die bezüglich meiner Person verarbeitet werden;
d) die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, die meine Daten bereits erhalten haben oder künftig noch erhalten werden;
e) die geplante Dauer für die Speicherung meiner Daten, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;
f) über das Bestehen meiner Rechte auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung meiner Daten, ebenso wie über mein Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung nach Art. 21 DSGVO und mein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.
g) Sofern die Daten nicht bei mir erhoben werden, fordere ich Sie auf, mir alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten mitzuteilen; sowie
h) mir darzulegen, ob eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 DSGVO besteht. In diesem Fall wollen Sie mir bitte aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für meine Person mitteilen.
i) Wurden meine personenbezogenen Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt, wollen Sie mir bitte mitteilen, welche geeigneten Garantien gemäß Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung vorgesehen sind.
Bitte stellen Sie mir kostenfrei eine Kopie meiner bei Ihnen gespeicherten personenbezogenen Daten zur Verfügung. Sofern ich diesen Antrag elektronisch stelle und nichts anderes vermerke, so sind mir die Informationen in einem gängigen elektronischen Format zur Verfügung zu stellen.
2. Löschung meiner Daten
Weiterhin verlange ich nach Art. 17 DSGVO die unverzügliche Löschung meiner bei Ihnen verarbeiteten personenbezogenen Daten.
Die Voraussetzungen des Art. 17 DSGVO liegen nach meiner Ansicht vor. Sofern ich eine Einwilligung zur Verarbeitung meiner Daten erteilt habe (was ich ausdrücklich bezweifle), widerrufe ich diese hiermit, bzw. lege gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein. Dies gilt ebenso für das Profiling gemäß Art. 22 DSGVO. Lehnen Sie die Löschung ab, so haben Sie dies mir gegenüber zu begründen.
Sofern Sie meine personenbezogenen Daten öffentlich zugänglich gemacht haben und gemäß Art. 17 Abs. 1 DSGVO zu deren Löschung verpflichtet sind, haben Sie angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um sämtliche Empfänger meiner Daten darüber gemäß Art. 19 DSGVO zu informieren, dass ich die Löschung aller Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien dieser personenbezogenen Daten verlangt habe.
3. Fristen und Rechtsfolgen
Auskunftserteilungen müssen gemäß Art. 12 Abs. 3 DSGVO unverzüglich erfolgen, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollte ich innerhalb dieser Frist keine Auskunft von Ihnen erhalten, so werde ich mich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Ich mache darauf aufmerksam, dass unterlassene oder nicht vollständige Auskunftserteilungen nach Art. 83 Abs. 5 DSGVO mit einer hohen Geldbuße bedroht sind.
Mit freundlichen Grüßen
Renate Blaes
PS: Diese Information geht heute und vorab als E-Mail an Sie. Sollte ich bis 18. Februar keine Auskunft von Ihnen bekommen, erhalten Sie diese Information zusätzlich als Einschreiben. Den Aufwand und die Kosten dafür werde ich Ihnen in Rechnung stellen. Weitere rechtliche Schritte behalte ich mir ausdrücklich vor.
Kaum war meine E-Mail verschickt, bekam ich erfreulicherweise eine automatische Bestätigung. Das spart mir die Kosten für ein Einschreiben.
Nun warte ich ab … und werde über weitere Vorgänge berichten.
Wie man mit den unberechtigten Zahlungsaufforderungen von stornierenbei.de umgehen sollte, ist übrigens bei watchlist beschrieben.
stornierenbei.de versteckt seine Kosten auf seiner Website bei den AGB. Das ist nicht zulässig. Auch der Bestellvorgang ist juristisch nicht korrekt, weil er sich nicht an die sogenannte „Button-Lösung“ hält.
Die „Button-Lösung“ ist eine gesetzliche Regelung, wonach der Button (die „Schaltfläche“) zum Aufgeben einer Bestellung in einem Onlineshop mit den Worten „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer gleichartigen, eindeutigen Formulierung gekennzeichnet sein muss; ansonsten sind Sie nicht an Ihre Bestellung gebunden. Zitat: ombudssstelle.at
Aufgrund dieser Fakten entsteht kein rechtsgültiger Vertrag mit stornierenbei.de, und deren Zahlungsaufforderungen kann man getrost in den Papierkorb werfen.
Sollte allerdings ein Inkassodienst beauftragt oder ein Mahnverfahren eingeleitet werden,
ist es wichtig, zu widersprechen!
Information: Selbstverständlich habe ich mir nach den Zahlungsaufforderungen die Website von stornierenbei.de angeschaut. Den Kündigungsdienst kann man zurzeit nicht buchen. Ich vermute Zusammenhänge mit Erfahrungen anderer Zeitgenossen. Denn zum Beispiel kann man bei Trustpilot auch interessante Erfahrungen finden.
Auch bei mydealz.de gibt es aufschlussreiche Informationen.
Stand 13. Februar 2023
Heute kam wieder eine E-Mail von stornierenbei.de
Inhalt der Mail: nahezu derselbe Text wie in der mit der Post geschickten Zahlungsaufforderung. Also wieder die Androhung eines Gerichtsvollziehers. Nur die Zahlungsfrist beträgt nun nicht mehr 7, sondern 5 Arbeitstage. Außerdem hat der Absender die Kontodaten weggelassen … was keine Rolle spielt, da ich unberechtigten Zahlungsaufforderungen sowieso nicht nachkomme.
Stand 16. Februar 2023
Wieder eine E-Mail von stornierenbei.de
Dieses Mal lautet der Betreff: Letzte Mahnung und die Zahlungsfrist beträgt nun 3 Arbeitstage.
Ergänzung: Heute ist der 7. März 2023. Seit dem 16. Februar habe ich von stornierenbei.de keine Mahnung mehr bekommen. Die Androhung des Gerichtsvollziehers war nichts als heiße Luft, denn ohne einen Mahnbescheid geschickt zu haben, kann kein Gerichtsvollzieher beauftragt werden.
Ende der Angelegenheit
Am 8. März 2023 hat stornierenbei.de folgende E-Mail geschickt:
Die lästige Angelegenheit ist damit beendet. Irgendwie finde ich das schade, denn ich hätte gern ein gerichtliches Mahnverfahren erlebt, bei dem stornierenbei.de haushoch verloren hätte. Denn das Unternehmen hat weder eine Leistung erbracht (also gekündigt) noch wurden sie von mir beauftragt, eine Kündigung vorzunehmen noch halten sie sich bei der vermeintlichen Beauftragung an die gesetzlichen Vorschriften, damit meine ich die Button-Lösung für Onlineaufträge.
Fazit: Wie stornierenbei.de an die vermeintlichen Kündigungsaufträge kommt, wird mir ein Rätsel bleiben. Die Drohungen bezüglich Gerichtsvollzieher laufen ins Leere, aber vermutlich bezahlen viele das geforderte Geld, weil sie befürchten, dass tatsächlich ein Gerichtsvollzieher auftaucht. Das wird aber aus oben genannten Gründen nicht stattfinden.
Also: Wer Post von stornierenbei.de bekommt, kann die Zahlungsaufforderungen getrost dem Papierkorb anvertrauen.
PS: Die Website von stornierenbei.de gibt es wohl nicht mehr, denn gibt man die URL bei Google ein, erscheint eine Fehlermeldung.
Zum Thema Datenschutzerklärung gibt es viel zu sagen, vor allem aber eines: Die meisten Websites benötigen eine.
Eine Datenschutzerklärung kann man sich vom eigenen Anwalt erstellen lassen. Es gibt – wen wundert’s? – aber auch etliche Portale im Internet, wo man eine Datenschutzerklärung generieren kann.
Ich habe mehrere Websites, und für jede habe ich eine Datenschutzerklärung. Auch auf meinem Kochlustblog. Diese Datenschutzerklärung (nicht die aktuelle) hatte ich mit einem im Internet zur Verfügung gestellten Generator erstellt – mit entsprechendem Hinweis zum Generator.
Hinweis:
Die Datenschutzerklärung, die aktuell auf meinem Kochlustblog zu sehen ist, wurde neu erstellt und ist nicht Gegenstand dieses Beitrags.
Demzufolge habe ich mich sehr gewundert, als ich am 23. 1. 2023 eine E-Mail von einem der Geschäftsführer von Adsimple bekam, mit dem Hinweis, auf der Datenschutzerklärung meines Kochlustblogs befänden sich Texte von Adsimple. Und zwar ohne Link zum Datenschutzgenerator von Adsimple. Demzufolge solle ich 499,00 Euro überweisen.
Ich habe natürlich sofort nachgeschaut.
Ergebnis: Die Datenschutzerklärung hatte einen Link auf den Generator – allerdings nicht zu Adsimple, sondern zu dem Generator, mit dem ich die Datenschutzerklärung am 10. August 2019 generiert hatte.
Genau dies teilte ich dem Geschäftsführer von Adsimple per E-Mail mit.
Kurz darauf bekam ich eine Antwort von Adsimple, in der stand, dass meine Datenschutzerklärung einen Abschnitt enthielte, der von Adsimple stamme. Es handele sich um den Abschnitt Cookie Consent Management Platform.
Ich schaute nach und verglich diesen Abschnitt. In der Tat, es stimmte: Der Abschnitt Cookie Consent Management Platform in meiner Datenschutzerklärung glich Wort für Wort dem Abschnitt in der Datenschutzerklärung von Adsimple. Inklusive der Grafik.
Wie – um Gottes Willen – konnte das sein?
Ich überlegte und grübelte. Und ich überlegte Folgendes: Wenn die Grafik in meiner Datenschutzerklärung einen Hotlink zu Adsimple hat, dann muss der ja irgendwo verankert sein.
Diese Überlegung brachte mich auf die Idee, mir (zum ersten Mal) den Quelltext anzuschauen. Also den Text, auf dem CSS-Codes zu sehen und Links eingebunden sind.
Gedacht, getan!
Und was musste ich feststellen? Im Quelltext stand tatsächlich mehrfach der Begriff Adsimple, und vor allem war eines im Quelltext eindeutig zu sehen: Ein Hotlink zum Ersteller der Grafik, ebenfalls Adsimple.
In diesem Moment war mir klar: Ich zahle die geforderten 499 Euro. Ein Gerichtsverfahren anzustrengen, würde ein Mehrfaches an Kosten bescheren – denn bei einem Text ist das Urheberrecht in diesem Fall zwar eine kniffelige Angelegenheit, aber bei einer Grafik ist die Sachlage eindeutig: Hier greift das Urheberrecht.
Also habe ich die geforderten 499 Euro bezahlt.
Damit ist Ruhe im Karton.
Aber nun stellt sich mir die Frage: Wie kommen der Begriff „Adsimple“ und ein Hotlink zu Adsimple in das Stylesheet meiner Datenschutzerklärung? In eine Datenschutzerklärung, die ich nicht mit dem Datenschutzgenerator von Adsimple generiert hatte, sondern mit dem Generator eines anderen Anbieters.
Auf der Suche nach einer Antwort/Erklärung auf diese wichtige Frage, habe ich genau diesem Generator-Anbieter per Mail diese Frage gestellt. Eine Antwort habe ich bislang nicht bekommen.
Im Grunde wäre eine Antwort auch gar nicht relevant, zumindest nicht unter juristischen Aspekten, denn für Texte auf meiner Website ist nur einer verantwortlich: ich. Bevor ich Texte auf meiner Website veröffentliche, muss ich prüfen, ob alles korrekt ist.
Zusammenfassung:
Meine im August 2019 auf meinem Kochlustblog veröffentlichten Datenschutzerklärung enthielt einen Abschnitt aus der Datenschutzerklärung von Adsimple. Diese Information hat mich 499 Euro gekostet. Ich verbuche diesen Posten auf dem Konto „Lehrgeld“.
Zeitgenossen, die zwar die kostenlose Datenschutzerklärung mit dem Generator von Adsimple erzeugen, dann aber den Link zum Generator entfernen, dürfen sich über eine kostenpflichtige Abmahnung nicht wundern. Denn auf der Website von Adsimple steht klar und deutlich, dass der Link nicht entfernt werden darf!
In meinem Fall war die Sachlage anders, denn ich habe keinen Link entfernt.
Trotzdem: In meiner – nicht mit dem Generator von Adsimple erzeugten – DSE waren tatsächlich Textteile und eine Grafik von Adsimple. Wie sie da hineingelangen konnten … ich werde es vermutlich nie erfahren. Möglicherweise waren Hacker am Wert. Böse Menschen, die anderen Menschen schaden wollen, indem sie z. B. fremde Textstellen in DSE-Texte schmuggeln …
Wer meint, man im Januar keine Wildkräuter ernten, der irrt. Ich ernte täglich, und zwar:
Mehr dazu gibt es auf meinem Kochlustblog. Natürlich gibt es dort auch Rezepte mit diesen Wildkräutern.
Viele Selfpublisher verkaufen ihre Bücher selbst. Müssen sie dafür ein Gewerbe anmelden?
Die Antwort auf diese Frage lautet: Es kommt darauf an.
Mehr zum Thema wird in einem Blogartikel bei Edition Blaes geschrieben.
Wilder Schnittlauch – er wächst bei uns im Garten, unter einer Buche. Und er wächst auf meiner Joggingstrecke im Wald. Wo ich alle zwei Tage entlang laufe.
Das Wildkraut mit den langen Blättern hat ein kräftiges Lauch-Zwiebel-Aroma und es ist winterhart.
Mehr dazu gibt es in meinem Kochlustblog. Und speziell dort in einem Blogartikel über den wilden Schnittlauch.
Ein Rezept gibt es natürlich auch: Chicorée-Rosenkohlsalat mit wildem Schnittlauch und gerösteten Bucheckern.
Heute war ich auf der ersten Demo meines Lebens. Hier, an meinem Lebensort: Schondorf.
Denn hier droht einer absolut einzigartigen Kneipe das Aus. Und genau dagegen wurde heute demonstriert.
Es waren viele Menschen da. Und das ist gut so. Denn es zeigt, dass das KUBA den Schondorfern wichtig ist. Vermutlich nicht nur den Schondorfern, denn das Ammersee-Westufer hat ja noch ein paar andere Gemeinden aufzuweisen. Und ich bin mir sicher, dass das Einzugsgebiet des KUBA einen größeren Radius hat als drei Kilometer.
Die Demo machte sich dann auf den Weg von der Ammersee-Promenade direkt zum KUBA – über die gesamte Länge der Bahnhofstraße. Was etliche Autofahrer vermutlich sehr genervt hat. Denn Demo geht vor! Das bedeutet: WARTEN.
Am Ende der Demo Ende hielt der Bürgermeister von Schondorf vor dem KUBA eine Rede (zu diesem Zeitpunkt hatte der Akku meiner Kamera leider den Geist aufgegeben). Wenn ich ihn richtig verstanden habe, können wir zuversichtlich hoffen, dass uns diese Kultkneipe erhalten bleibt.
Das freut bestimmt auch Leopold Ploner, der über dieses Thema auf seinem Blog geschrieben hat, und der mit seiner Frau Adela und Fräulein Rosa natürlich auch auf der Demo war.
Denn: Wir brauchen KUBA!
Dieses Jahr gibt es wieder viele Eicheln, und ich habe etliche Rezepte mit diesen Nüssen kreiert.
Zum Beispiel: Eichelsuppe, Brot mit Eicheln, Eichel-Mousse, Bandnudeln mit Eichelbutter, Leberpastete mit Sherrygelee und Eicheln, Ravioli mit Eicheln als Füllung, Eichelkuchen, Marzipan aus Eicheln … der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt.
Eicheln haben ein ganz spezielles Aroma – unvergleichlich und zurückhaltend. Eicheln zu verarbeiten, ist ein bisschen zeitaufwändig, aber die Arbeit lohnt sich!
Zu den Rezepten geht es hier entlang.