Nicht nur die Wildschweine schätzen die Eicheln, auch ich liebe diesen einzigartigen Geschmack dieser Nüsse. Dieses Jahr war ein sogenanntes Mastjahr. Das bedeutet: Es gab Eicheln in Hülle und Fülle.
In den allermeisten Rezepten mit Eicheln im Internet wird Eichelmehl verwendet. Was relativ neutral schmeckt. Gehackte Eicheln hingegen haben ein sehr feines und spezielles Aroma.
Ich habe mit Eicheln experimentiert und interessante Ergebnisse erzielt.
Viele kreative Rezepte gibt es auf meinem Kochlustblog: Rumpsteakstreifen mit Eichelpanade, Eichelmarzipan, Früchtestollen mit Eicheln, Eichelmousse, Leberpastete mit Eicheln, Sauerteigbrot mit Eicheln und sehr viel mehr.
Am Montag habe ich Winterreifen an mein Auto montieren lassen. Das war knapp, denn kaum zwei Tage später fiel der vom Wetterbericht angekündigte Schnee.
Und hier am Ammersee sieht es heute so aus.
Ein Freund, dem ich eben die Fotos gemailt habe, schrieb zurück: winter wonderland
Barrierefreiheit bei einem E-Book ist wichtig, weil sie sicherstellt, dass alle Menschen, unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen, Zugang zu den Inhalten haben. Hier sind einige Gründe, warum Barrierefreiheit für E-Books besonders relevant ist:
Zugänglichkeit für Menschen mit Sehbehinderungen: Viele Leser mit Sehbehinderungen nutzen Screenreader, um Textinhalte vorgelesen zu bekommen. Ein barrierefreies E-Book ist so gestaltet, dass Screenreader die Inhalte korrekt interpretieren und lesen können. Dazu gehören klare Strukturierungen, Beschreibungen von Bildern und korrekte Textmarkierungen.
Flexibilität in der Textdarstellung: Menschen mit Sehbehinderungen oder Leseschwierigkeiten benötigen oft Anpassungen an Schriftgröße, -art und -farbe oder an den Kontrast des Textes. Ein barrierefreies E-Book ermöglicht es, diese Einstellungen vorzunehmen, damit der Text leichter lesbar ist.
Navigation und Orientierung: Eine gute Gliederung mit korrekt gesetzten Kapitelmarkierungen und Inhaltsverzeichnissen erleichtert die Navigation und Orientierung im Text, was für Menschen mit motorischen oder kognitiven Einschränkungen besonders wichtig ist. Sie können sich so schneller im Text zurechtfinden und gezielt Inhalte ansteuern.
Inklusion und Chancengleichheit: Barrierefreie E-Books tragen dazu bei, dass auch Menschen mit Einschränkungen gleichberechtigt am kulturellen und bildungsbezogenen Leben teilnehmen können. Dies ist gerade in Bildungsbereichen wichtig, da der Zugang zu Wissen für alle Menschen zugänglich sein sollte.
Gesetzliche Anforderungen: In vielen Ländern gibt es rechtliche Vorgaben zur Barrierefreiheit digitaler Inhalte, insbesondere im öffentlichen und Bildungsbereich. Ein barrierefreies E-Book hilft, diese Anforderungen zu erfüllen und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Verbesserung der Lesbarkeit für alle: Viele der Anpassungen, die für Barrierefreiheit vorgenommen werden, verbessern das Leseerlebnis auch für Menschen ohne Einschränkungen, z. B. durch optimierte Lesbarkeit auf verschiedenen Geräten, bessere Textstruktur und konsistente Navigation.
Barrierefreiheit in E-Books sorgt also dafür, dass mehr Menschen Zugang zu denselben Informationen haben, und erhöht die Benutzerfreundlichkeit insgesamt.
Wie man ein barrierefreies E-Book erstellt – genau das erkläre ich auf meinem Blog bei Edition Blaes.
Diesen Marmorkuchen habe ich nicht mit Butter, sondern mit Öl gebacken. Weitere ungewöhnliche Zutaten: Eierlikör und frische Haselnüsse, die dieses Jahr zu Tausenden von den Sträuchern fallen. Ich habe sie schon kiloweise gesammelt …
Das Rezept für diesen köstlichen und saftigen Marmorkuchen gibt es wie immer auf meinem Kochlustblog.
Marmorkuchen mit Haselnüssen zeichnet sich durch eine Reihe besonderer Merkmale aus, die ihn von einem traditionellen Marmorkuchen unterscheiden:
Knusprige Textur: Die Haselnüsse sorgen für eine knackige Konsistenz, die einen angenehmen Kontrast zur weichen, luftigen Kuchenmasse bildet. Dieser Kontrast macht das Esserlebnis spannender.
Nussiges Aroma: Durch die Zugabe von Haselnüssen erhält der Kuchen ein intensives, aromatisches und leicht süßliches Nussaroma, das wunderbar mit der Schokoladen- und Vanillenote des Marmorkuchens harmoniert.
Erhöhter Geschmackskomplex: Die Kombination von Schokolade, Vanille und Haselnüssen schafft einen vielschichtigen, reicheren Geschmack. Die Nüsse ergänzen die süßen und leicht bitteren Töne der Schokolade perfekt.
Mehr Nährstoffe: Haselnüsse sind reich an Vitaminen, Mineralien und gesunden Fetten, was den Kuchen nicht nur geschmacklich, sondern auch ernährungstechnisch aufwertet. Sie fügen dem Kuchen auch eine gewisse Sättigung hinzu.
Visuell ansprechend: Die Mischung aus hellem Teig, dunklem Schokoladenteig und den Nüssen kann auch optisch sehr ansprechend wirken und den Marmorkuchen interessanter und vielseitiger aussehen lassen.
Insgesamt macht die Zugabe von Haselnüssen den Marmorkuchen zu einem besonders aromatischen und abwechslungsreichen Genuss.
Bei Regenwetter kann man wunderbare Kunstwerke entdecken. Zum Beispiel dieser Tropfen – entstanden aus Regenwasser.
Entdeckt an meinem Dachfenster: ein Doppeltropfen.
Alle paar Minuten vereinigte sich der Doppel-Tropfen zu einem Tropfen und tropfte runter. Dann baute er sich aufs Neue auf … und jedes Mal entstand wieder ein Doppeltropfen.
Achtung: 11859 + First Telecom GmbH + Die Auskunft GmbH
Anfang August wollte ich den Kundendienst von Amazon anrufen und habe nach der Telefonnummer gegoogelt. Es ploppte eine Liste auf mit Hinweisen zu Amazon-Servicenummern und ich wählte diese Nummer: 11859
Leider habe ich den klein gedruckten Satz nicht gelesen. Das war ein fataler Fehler, denn nach dem Wählen und dem Freizeichen bekam ich die Nachricht, dass das Gespräch 99 Cent/Minute kostet. Nach dieser Information legte ich sofort auf.
Wichtig: Bestellbutton fehlt
Bei dem gezeigten »Angebot« steht zwar ein Hinweis auf die Kosten (ohne roten Pfeil!), aber er ist absichtlich winzig gehalten. Außerdem fehlt der gesetzlich vorgeschriebene und deutlich sichtbareBestellbutton – der seit 2012 bei kostenpflichtigen Bestellformularen erforderlich ist – entsprechend der sogenannten Buttonlösung.
Dieser Hinweis – also ein deutlich sichtbarer Kaufhinweis, der sogenannte Button – fehlt bei obigem Angebot. Und der Hinweis auf die Kosten ist SEHR winzig. Und das ist eindeutig Absicht! First Telecom ist also gezielt darauf aus, Verbraucher über den Tisch zu ziehen.
Die Buttonlösung
Die Buttonlösung im Verbraucherschutz ist eine gesetzliche Regelung in Deutschland, die Verbraucher vor ungewollten und irrtümlichen Vertragsabschlüssen im Internet schützen soll. Sie wurde im Jahr 2012 eingeführt und zielt darauf ab, den Kaufprozess im E-Commerce transparenter und sicherer zu gestalten.
Kernpunkte der Buttonlösung
Deutliche Beschriftung des Bestellbuttons: Der Button, der den Bestellvorgang abschließt, muss klar und unmissverständlich formuliert sein. Der Nutzer muss durch die Beschriftung eindeutig erkennen können, dass er eine zahlungspflichtige Bestellung abgibt. Ein häufig verwendeter Text ist z. B. „Jetzt kaufen“ oder „Kostenpflichtig bestellen“. Formulierungen wie „Bestellung abschicken“ oder „Weiter“ sind unzulässig, da sie die Zahlungs- und Vertragsverpflichtung nicht ausreichend verdeutlichen.
Vor der Bestellung vollständige Information: Bevor der Verbraucher den Button anklickt, müssen ihm alle relevanten Informationen zu seiner Bestellung klar und verständlich zur Verfügung stehen. Dazu gehören:
Der Gesamtpreis, einschließlich Steuern und Versandkosten.
Wesentliche Merkmale der bestellten Ware oder Dienstleistung.
Vertragslaufzeit und Kündigungsbedingungen bei Dauerschuldverhältnissen.
Ziel: Hauptziel der Buttonlösung ist, sogenannte Abo-Fallen und irreführende Online-Angebote zu verhindern. Vor der Einführung der Buttonlösung wurden viele Verbraucher unbemerkt in kostenpflichtige Verträge verwickelt, da sie oft nicht erkannten, dass eine Zahlungspflicht entsteht. Die neue Regelung sorgt dafür, dass die Kostenpflicht explizit gekennzeichnet ist, sodass der Verbraucher bewusst eine Entscheidung trifft.
Konsequenzen bei Verstößen
Wenn ein Online-Anbieter gegen die Buttonlösung verstößt, kommt kein gültiger Vertrag zustande. Verbraucher können in solchen Fällen die Zahlung verweigern oder bereits gezahlte Beträge zurückfordern.
Rechnung von First Telecom GmbH
Gestern nun bekam ich die Telefonrechnung von meinem Anbieter, der Telekom. Die schaute ich mir genau an und wunderte mich, denn unter »Leistungen anderer Anbieter« waren nicht nur die 99 Cent/Min (83 Cent + 19 % MwSt. = 99 Cent) für den eben erwähnten Anruf bei »Amazon« berechnet, sondern auch ein Abo über ein sogenanntes »Sparpaket1«, berechnet von der Firma »First Telecom GmbH«.
Der Name der Firma war mir erstens unbekannt und zweitens hatte ich nie ein Sparpaket bestellt, geschweige denn einen Vertrag dafür mit einer Firma namens First Telecom abgeschlossen. Ich hatte eine Nummer bei »kundenauskunft.com« angerufen. Aber auch mit der hatte ich keinen Vertrag über ein Sparpaket abgeschlossen!
Anruf bei der Telekom
Ich rief die Telekom an.
Ich solle mich an den »anderen Anbieter« wenden, erfuhr ich. Sie (die Telekom – mit K) habe damit nichts zu tun, sie würde lediglich den Rechnungsbetrag an mich weiterreichen.
Ich rief also die Firma First Telecom GmbHan. Dort meldete sich ein Automat und informierte mich darüber, dass ich unter dem Button »Rechnungsauskunft« erfahren könne, welche Leistungen berechnet wurden. Ich klickte auf den Button und erfuhr Folgendes: Mir wurden 3 Dienstleistungsposten in Rechnung gestellt. Also nicht nur die oben erwähnten 99 Cent, sondern auch das ominöse Sparpaket.
Da musste ich mich doch SEHR wundern. Denn wie gesagt: Ich hatte kein »Sparpaket« bei »Die Auskunft GmbH« bestellt. Und ich weiß bis jetzt auch nicht, was das überhaupt ist, so ein Sparpaket. Ich weiß nur, dass ich kein Sparpaket brauche und auch keines bestellt habe.
Stiftung Warentest warnt vor First Telecom GmbH
Die »Stiftung Warentest« hat im Dezember 2021 bereits auf diesen Fall hingewiesen und geschrieben, dass die Bundesnetzagentur die First Telecom GmbH gestoppt habe. Es sei ein Verfahren gegen die Telefongesellschaft geführt und angeordnet worden, dass die von First Telecom betriebene Nummer 11830 und andere Servicenummern abgeschaltet werden müssten.
Wie in dem Artikel von www.test.de ersichtlich ist, wurde das Sparpaket-Abo durch meinen oben erwähnten Anruf bei »Amazon« in Auftrag gegeben.
Irreführung des Verbrauchers
Die Nummer wurde also nicht abgeschaltet! Und bei dem Zwangs-Abo handelt es sich in meinen Augen um Betrug!
Die Redaktion von Stiftung Warentest habe ich über den Sachverhalt informiert und einen Link zu diesem Blogartikel geschickt.
Bundesnetzagentur stoppt First Telecom
Ich habe weiter recherchiert mit den Begriffen »First Telecom«, »Kundenauskunft« und »11859«. Dabei habe ich erfahren, dass die Bundesnetzagentur die Abschaltung der Telefonnummer 11859 angeordnet hat. Grund: Rufnummernmissbrauch
Diese Anordnung war offensichtlich erfolglos! Und die Aussage der Bundesnetzagentur, »rechtswidrig beworbene Dienste seien somit nicht mehr erreichbar«, ist falsch!
Die Nummer 11859 ist nach wie vor aktiv und die Firmen dahinter, nämlich die »First Telecom GmbH« + »Die Auskunft GmbH« treiben nach wie vor ihr Unwesen.
Am 10. 2. 2020 hat die Bundesnetzagentur bereits über die Nummer 11830 berichtet und deren Abschaltung angeordnet. Denn mit dieser Nummer wurde offensichtlich die gleiche Masche durchgezogen wie mit der 11859.
Auch »Computerbild« hat in einem Artikel über die Abzocke von First Telecom GmbH berichtet.
Dass diese Firma immer noch ihr Unwesen treiben kann, finde ich erstaunlich. Milde ausgedrückt! Denn ich frage mich, wo hier der Rechtsstaat bleibt. Und ich frage mich, wie viele Menschen täglich über den Tisch gezogen werden – und sich nicht dagegen wehren (können). Einerseits, weil sie nicht wissen, wie, und/oder andererseits, weil sie sich nicht trauen. Ich allerdings traue mich. Mal sehen, was dabei herauskommt.
Nachträglicher Hinweis am 30. 9. 24: Bis jetzt ist nichts dabei herausgekommen! Außer dass etliche Betroffene Kontakt mit mir aufgenommen habenn, weil ihnen das Gleiche passiert ist.
Auf alle Fälle habe ich diesen Sachverhalt gestern dem Verbraucherschutz gemeldet und auch die Redaktion von »Wiso« (ZDF) darüber informiert.
Auch die Verbraucherzentrale Hamburg hat einen ausführlichen Artikel zum Thema geschrieben.
Die First Telecom GmbH habe ich gestern per Mail aufgefordert, das Abo aufzulösen, mir das abgebuchte Geld zu erstatten und schriftlich mitzuteilen, dass das Abo gelöscht wurde. Sollte dieser Aufforderung nicht nachgekommen werden, wird die Sache beim Anwalt landen und ich werde First Telecom wegen Betrugs anzeigen. Allerdings werde ich mir gut überlegen, ob der Aufwand sich lohnt – es geht um € 9,32
PS um 18.00 Uhr: Die Redaktion der Stiftung Warentest hat bereits angerufen. Wir haben ausführlich miteinander telefoniert und bleiben in Kontakt.
Update: 2. 9. 24
Heute hat die Bundesnetzagentur geantwortet:
Sehr geehrte Frau Blaes,
Sie teilen mit, dass Ihnen Entgelte für den Zeitraum vom 09.08.2024 bis 16.08.2024 berechnet wurden. Die Abrechnung erfolgt über die First Telecom. Vermutlich handelt es sich hierbei um ein sogenanntes „Sparabo/Sparpaket“.
Zu diesem Sachverhalt habe ich bereits eine Ermittlung begonnen.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass Sie aber selbst tätig werden können und auf der Internetseite der First Telecom www.rechnungsauskunft.de unter „Rechnungsauskunft zur Festnetzrechnung bzw. Mobilfunkrechnung – Aboverwaltung“ das Abo direkt beendet werden kann. Es besteht die Möglichkeit eine sogenannte Drittanbietersperre einzurichten, die dann künftig vor ungewollten Abos schützt. Es kann auch eine Sperre der Auskunftsdienst eingerichtet werden. Hier werden alle Auskunftsdienste (118xy) gesperrt. Diese Sperre ist insofern von Vorteil, da durch Nennung eines Kennwortes zu hochpreisigen z.B. Erotik- oder Esoterikdiensten verbunden werden kann. Auch Premium-Dienste-Rufnummern (0900er) können gesperrt werden. Bitte wenden Sie sich an Ihren Anbieter welche Möglichkeiten angeboten werden. Auf die Möglichkeit, im Falle unklarer Entgeltforderungen Einwendungen zu erheben, weise ich Sie in diesem Zusammenhang hin. Einsprüche gegen die Telefonrechnung sind gegenüber dem Rechnungsersteller und bei Forderungen anderer Anbieter auch diesen gegenüber geltend zu machen. Die Vorschriften des TKG ermöglichen es der Bundesnetzagentur nicht, Verbraucher bei der Durchsetzung ihrer zivilrechtlichen Ansprüche zu unterstützen. Dies gilt auch für Einsprüche gegen Telefonrechnungen. Hier besteht allenfalls die Möglichkeit einer Schlichtung. In diesem Zusammenhang möchte ich Sie auf das „Verbraucherportal“ auf der Internetseite der Bundesnetzagentur (https://www.bundesnetzagentur.de) hinweisen. Unter “Digitales und Telekommunikation“ danach “Internet und Telefon“ finden Sie mit dem Button “Rechnung“ alles zu Ihren Rechten was eine unklare Rechnungsposition betrifft und den Link zur Schlichtung. Eine rechtliche Beratung zu vertragsrechtlichen Fragen, die über die Regelungen des Telekommunikationsgesetzes hinausgehen, darf die Bundesnetzagentur aufgrund des Rechtsdienstleistungsgesetzes nicht leisten. Ich empfehle Ihnen insofern, sich diesbezüglich an die örtliche Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt zu wenden.
Bitte beachten Sie folgende Verfahrenshinweise:
Die Bundesnetzagentur geht allen verwertbaren Hinweisen nach, indem die angezeigten Sachverhalte ermittelt und nachvollzogen werden. Diese Ermittlungsarbeit kann einige Zeit in Anspruch nehmen und ist gegebenenfalls mit Rückfragen bei Ihnen verbunden. Bitte beachten Sie, dass nicht in jedem Einzelfall eine individuelle Rückmeldung erfolgen kann. Wird ein Gesetzesverstoß festgestellt, stehen der Bundesnetzagentur verschiedene Eingriffsmöglichkeiten zur Verfügung. Ermittlungen und der Erlass verbraucherschützender Maßnahmen haben grundsätzlich Vorrang vor individuellen Rückmeldungen.
Umfangreiche Informationen über ergriffene Maßnahmen gegen Rufnummernmissbrauch werden auf der Internetseite www.bundesnetzagentur.de tagesaktuell in einer Maßnahmenliste veröffentlicht (www.bundesnetzagentur.de/massnahmenliste). Hier findet sich unter anderem eine Auflistung abgeschalteter Rufnummern sowie Informationen über Umfang und Dauer von angeordneten Rechnungslegungs- und Inkassierungsverboten. Zudem finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter Verbraucherportal im Bereich „Digitales und Telekommunikation“ in der Rubrik „Ärger mit Rufnummern und Anrufen“ auch aktuelle Hinweise, allgemeine Informationen sowie Beschwerdeformblätter, mit denen Sie unerlaubte Werbeanrufe oder Rufnummernmissbrauch melden können.
Bitte beachten Sie, dass Sie als Betroffene selbst verantwortlich sind, Ihre zivilrechtlichen Ansprüche, ggf. mit Hilfe eines Rechtsbeistandes oder der Verbraucherzentralen, fristgerecht zu verfolgen.
Falls Sie sich mit verschiedenen Sachverhalten oder mit mehreren Schreiben an die Bundesnetzagentur gewandt haben, möchte ich Sie abschließend darauf hinweisen, dass diese separat durch die Bundesnetzagentur erfasst und bearbeitet werden. Daher kann es möglich sein, dass Sie mehrere Schreiben und für jeden Vorgang ein eigenes Aktenzeichen erhalten. Diese automatisierten Prozesse erleichtern der Bundesnetzagentur die jeweilige Zuordnung und dienen der effizienten Bearbeitung Ihrer Hinweise.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen dennoch weitergeholfen zu haben
Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag
(Unterschrift)
In dem Schreiben gibt es den Hinweis auf einen Link zum Thema »Telefonrechnung«. Hier der Hyperlink:
Ich könnte nun Einspruch bei der Telekom (mein Netzanbieter) bezüglich der Abbuchung einlegen. Aber das ist mir schlichtweg zu zeitaufwendig.
Die First Telecom (die mir das sogenannte Spar-Abo aufgedrückt hat), hat auf meine Beschwerde reagiert und mitgeteilt, dass das »Spar-Abo« zum 30. 8. 24 beendet wurde. Zumindest bekam ich folgende Information:
» [… ] Der Auskunftsdienst 11859 bietet Anrufern aus dem Festnetz ein Sparpaket für die kostenlose Nutzung der Auskunft und vergünstigte Weiterleitung für nur 99 Cent pro Minute für 4,99 €/Woche an. Dieser Kombitarif endet automatisch nach spätestens 5 Wochen. Der Dienst ist zum 30.08.2024 beendet worden. [… ] «
Was ich aus der Angelegenheit gelernt habe:
Augen auf – speziell bei Angeboten im Internet! Und: immer das Kleingedruckte lesen!
Update: 30. 9. 24
Am 25. 9. 24 bekam ich wieder eine Rechnung von der richtigen Telekom. Dieses Mal werden € 5,02 abgebucht für das oben bereits erwähnte sogenannte »Sparpaket1« der First Telecom.
Ich habe wieder zum Telefon gegriffen und wieder die Telekom (die echte!) angerufen. Ich hatte eine freundliche Dame am Telefon, die mir interessiert zugehört hat, denn von solchen Fällen (Betrug durch First Telecom) hatte sie noch nichts gehört und mir spontan eine Gutschrift von € 20,00 Euro zukommen lassen.
Das fand ich sehr nett!
Aber mir geht es vor allem darum, dass der First Telecom (der betrügerischen Firma) das Handwerk gelegt wird, und sie die eingezogenen Gebühren von einmal € 9,22 und einmal € 5,02 für das Zwangs-Abo nicht bekommt.
Ich habe gefragt, was passiert, wenn ich die abgebuchten Beträge auf meinem Bankkonto zurückgehen lasse und nur die korrekten Beträge (die von der richtigen Telekom in Rechnung gestellten Beträge) dann wieder überweise. Die Dame meinte, das sei eine sehr interessante Frage, die sie aber leider nicht beantworten könne. Sie würde sich mit ihrer vorgesetzten Stelle diesbezüglich in Verbindung setzen. Das hat sie gemacht, und ich hatte folgende Antwort für mich: Das würde nicht viel bringen, denn dann bekäme ich von der First Telecom (der betrügerischen Firma) eine Mahnung. Und mit der müsste ich mich dann rumschlagen … Anwalt, Gericht etc. Dazu habe ich definitiv keine Lust!
Sie sagte mir außerdem, dass sie meinem Konto entnehmen könne, dass das Zwangs-Abo zum 27. 8. beendet worden sei und keine weiteren Abbuchungen von der First Telecom zu erwarten seien.
Dann sagte sie mir noch, sie habe meinem Vertragskonto € 20,00 gutgeschrieben und empfahl mir, die Angelegenheit damit auf sich beruhen zu lassen.
Alles in allem finde ich das Verhalten der richtigen Telekom zwar sehr kundenfreundlich, aber der betrügerischen First Telecom wird leider nicht das Handwerk gelegt. Was ich sehr bedauerlich finde!
Nachsatz: Habe eben bei der hiesigen Polizei angerufen und den Sachverhalt geschildert. Als ich den Polizisten fragte, ob eine Anzeige seiner Meinung nach Sinn mache, sagte er salomonisch: »Diese Sache ist vermutlich schon hundertfach angezeigt worden …« Ich habe das so verstanden: »Sparen Sie sich die Zeit und Mühe – eine Anzeige bringt ohnehin nichts!«
Die First Telecom wird gemeinsam mit der Auskunft GmbH also weiter täglich viele Menschen über den Tisch ziehen. Denn obwohl die Auskunft GmbH eindeutig gegen das Button-Gesetz verstößt, haben betrogene Verbraucher so gut wie keine Möglichkeit, diese betrügerische Firma vor den Kadi zu ziehen.
So sieht es aus, in unserem Rechtsstaat …
Hinweis: Ich bitte, von Anrufen und E-Mails abzusehen. Alles, was ich weiß, steht im obigen Artikel. Wer zu faul ist, ihn von A-Z durchzulesen, soll mir bitte nicht die Zeit stehlen! Ich werde bei Anrufen sofort auflegen und E-Mails nicht beantworten.
Nahezu alle Gebäckrezepte mit Eicheln haben als Zutat lediglich Eichelmehl. Bei meinen Rezepten ist kein Eichelmehl drin, sondern gehackte Eicheln. So auch in diesem leckeren Rührkuchen mit Grieß und mit Öl, statt Butter.
Das Rezept gibt es wie immer auf meinem Kochlustblog.
Zurzeit sammle ich fleißig Eicheln, denn dieses Jahr ist offensichtlich wieder ein sogenanntes »Mastjahr«: Die Eicheln rieseln nur so von den Eichen … und ich erfinde immer wieder neue Rezepte mit diesen Nüssen.
So habe ich nun ein Fischfilet damit paniert. Köstlich!
Ein Abflussrohr in Küche und Bad selbst zu demontieren und zu reinigen, ist ein Kinderspiel!
Ich weiß, wovon ich rede, denn ich habe eben das Abflussrohr in meiner Küche gereinigt. Nicht mit chemischem Rohrreiniger – ich habe das Rohr abmontiert.
Aber von Anfang an:
Vor einigen Tagen habe ich festgestellt, dass eine unter dem Abflussrohr lagernde Pappschachtel etwas feucht ist. Messerscharf schloss ich daraus, dass das Abflussrohr nicht ganz dicht ist. Ich nahm es unter die Lupe. An zwei Schraubverschlüssen (sogenannte »Überwurfmuffen«) entdeckte ich deutlich sichtbare, gelblich-fettige Ablagerungen. Das bedeutete: Es wäre vermutlich sehr gut, diese Überwurfmuffen zu reinigen.
Aber wie krieg ich das Rohr weg und worauf muss ich dabei achten?
Ich schaute mir einen Film im Internet an. Ein mit einer Rohrzange ausgestatteter Heimwerker zeigte, wie es geht, und im Grunde ist die Sache ganz simpel:
Schüssel unter das Rohr stellen (um das im Rohrbogen stehende Abwasser aufzufangen)
Überwurfmuffen am Rohr lösen bzw. aufschrauben
Rohr abziehen und reinigen
Nr. 1 hat problemlos funktioniert.
Nr. 2 hat nicht problemlos funktioniert! Nur eine der beiden Muffen ließ sich aufdrehen, die andere bewegte sich keinen Millimeter. Also, was tun?
Normalerweise nimmt man in so einem Fall eine Rohrzange zur Hand. Ich habe zwar einen gut ausgestatteten Werkzeugkasten, und darin befindet sich auch eine Beißzange. Aber: Ich habe keine Rohrzange. Und mein Nachbar, der garantiert eine hat, ist momentan verreist.
Also habe ich gegoogelt und wurde fündig:
Die Drehrichtung (rechts) war richtig, denn die erste Überwurfmuffe konnte ich ja erfolgreich lösen.
Mit Schraubenzieher und Hammer wollte ich mein Glück nicht versuchen, das war mir zu rabiat. Einen Winkelschleifer (was ist das?) habe ich nicht, und statt dem Einsatz eines Gummibandes hatte ich schon ein feuchtes Küchentuch ausprobiert. Erfolglos!
Aber: Öl!
Mir fiel ein, dass in meinem Vorratsregal nicht nur essbare Vorräte lagern, sondern auch praktische Dinge. Darunter Caramba-Multiöl. Caramba ist ein Wunderöl, das u. a. verrostete Schrauben löst.
Dieses Öl holte ich hervor und sprühte es auf die festsitzende Überwurfmuffe. Natürlich habe ich die Umgebung vor dem Sprühen mit Küchenpapier geschützt. Das sollte man unbedingt machen, denn das Öl ist naturgemäß fettig, außerdem ist es dunkelgrau und riecht streng!
Dann sprühte ich Caramba auf die widerspenstige Überwurfmuffe. Dann wartete ich drei Minuten. Dann probierte ich – wieder das feuchte Küchentuch um die Überwurfmuffe gewickelt. Und was passierte?
Die Überwurfmuffe bewegte sich!
Nach weiteren drei Minuten war der Rohrbogen freigelegt.
Als Erstes stellte ich fest, dass ich wohl ein vernünftiger Mensch bin (ahnte ich bereits). Denn im Gegensatz zu dem Abflussrohr im oben genannten Heimwerker-Youtube-Film, das mit schwarz-fauligem Moder halb verstopft war*, war mein Rohr völlig frei und hatte lediglich einen dunklen Schmutzfilm, der sich mit einem fettlösenden Reinigungsmittel ruckzuck abspülen ließ.
Ich befreite also die beiden Überwurfmuffen (ich liebe dieses Wort mittlerweile!) erst mit Küchenkrepp von den Fettablagerungen, dann reinigte ich die Schraubrillen mittels Spülmittel und Küchenbürste, bis sie wieder schön weiß waren.
Dann schraubte ich meinen Rohrbogen wieder in das Abflussrohr, zog die Überwurfmuffen fest, trocknete Rohr und Muffen ab und hoffe nun, dass mein Abflussrohr wieder dicht ist.
* Zu dem bei mir nicht vorhandenen Moder im Abflussrohr gibt es zu sagen, dass ich
1. ein Sieb im Abfluss habe und 2. Essensreste (von Tellern z. B.) nicht den Abfluss runterspüle, sondern im Bio-Müll entsorge.
Außerdem reinige ich den Abfluss alle paar Monate mit Backpulver. Und das geht so: 2 Beutel Backpulver in den Abfluss schütten, den Saft einer Zitrone (oder die gleiche Menge Essig) hinterher kippen und nach ungefähr 5 Minuten mit kochendem Wasser nachspülen. Das scheint gut zu funktionieren, denn – wie geschrieben: In meinem Abflussrohr gibt es keinen ekeligen und stinkenden Küchenabfallmoder!
Gestern war ich bei Penny in Dießen (Ammersee), um einzukaufen. Wie immer, wenn ich dort einkaufe, parke ich auf dem Parkplatz, von dem ich bis gestern annahm, dass er zu Penny gehört.
Als ich mit meinen Einkäufen zurück zum Auto kam, nahm ich verwundert wahr, dass zwischen Scheibenwischer und Windschutzscheibe etwas steckte. Das Etwas stellte sich als Strafzettel heraus bzw. als sogenannte »Vertragsstrafe«.
Was ist eine Vertragsstrafe?
Eine Vertragsstrafe (auch Konventionalstrafe genannt) ist eine im Vertrag vereinbarte Geldsumme, die eine Vertragspartei an die andere zahlen muss, wenn sie bestimmte vertragliche Verpflichtungen nicht erfüllt oder gegen bestimmte vertragliche Bestimmungen verstößt. Der Zweck einer Vertragsstrafe ist es, die Vertragserfüllung zu sichern und die Parteien zur Einhaltung ihrer vertraglichen Pflichten zu motivieren. Hier sind die wesentlichen Aspekte einer Vertragsstrafe:
Vertragsmäßigkeit: Eine Vertragsstrafe muss im Vertrag ausdrücklich vereinbart werden. Sie kann nicht einseitig festgelegt werden, sondern bedarf der Zustimmung beider Parteien.
Bedingungen für die Auslösung: Die Bedingungen, unter denen die Vertragsstrafe fällig wird, müssen klar definiert sein. Dies können beispielsweise Fristüberschreitungen, Nichterfüllung bestimmter Leistungen oder Verletzung von Geheimhaltungspflichten sein.
Höhe der Vertragsstrafe: Die Höhe der Vertragsstrafe sollte im Verhältnis zur Bedeutung der vertraglichen Pflicht und dem möglichen Schaden stehen. Sie darf nicht unverhältnismäßig hoch sein, da dies als sittenwidrig und somit unwirksam angesehen werden könnte.
Rechtsfolgen: Tritt der Fall ein, dass die vereinbarten Bedingungen für die Vertragsstrafe erfüllt sind, kann die betroffene Partei die Zahlung der Vertragsstrafe verlangen. Die Vertragsstrafe ist in der Regel unabhängig von einem tatsächlichen Schaden, der durch die Vertragsverletzung entstanden ist. Dies bedeutet, dass die Zahlung der Vertragsstrafe auch dann fällig wird, wenn kein konkreter Schaden nachgewiesen werden kann.
Minderung und Anpassung: In einigen Rechtssystemen, insbesondere im deutschen Recht (§ 343 BGB), gibt es die Möglichkeit, eine übermäßig hohe Vertragsstrafe auf ein angemessenes Maß herabzusetzen. Ein Gericht kann auf Antrag einer Partei die Vertragsstrafe reduzieren, wenn sie unverhältnismäßig hoch ist.
Kombination mit Schadensersatz: In vielen Fällen schließen Vertragsstrafen die Geltendmachung eines weiteren Schadensersatzes nicht aus. Das bedeutet, dass neben der Vertragsstrafe auch zusätzlicher Schadensersatz für weitergehende Schäden gefordert werden kann.
Zusammengefasst ist die Vertragsstrafe ein Instrument zur Sicherstellung der Vertragstreue und dient als Druckmittel, um die Vertragspartner zur Einhaltung ihrer Pflichten zu bewegen. Sie ist ein präventives Mittel, das die Vertragsparteien motivieren soll, ihren Verpflichtungen nachzukommen und das Risiko von Vertragsverletzungen zu minimieren.
Was ist ein Strafzettel?
Ein Strafzettel, auch bekannt als Bußgeldbescheid oder Verwarnungsgeld-Bescheid, ist eine schriftliche Benachrichtigung, die von einer zuständigen Behörde, wie der Polizei oder dem Ordnungsamt, ausgestellt wird. Er informiert eine Person darüber, dass sie gegen bestimmte Regeln oder Gesetze verstoßen hat, in der Regel Verkehrsregeln, und deshalb eine Geldstrafe zahlen muss. Der Strafzettel enthält in der Regel:
Angaben zur Person: Name, Adresse und gegebenenfalls das Kennzeichen des Fahrzeugs.
Tatvorwurf: Beschreibung des Verstoßes, beispielsweise Geschwindigkeitsüberschreitung, Falschparken, Rotlichtverstoß usw.
Zeit und Ort des Verstoßes: Genaue Angaben, wann und wo der Verstoß stattgefunden hat.
Rechtsgrundlage: Die rechtliche Grundlage, auf der der Strafzettel beruht.
Höhe der Geldstrafe: Der zu zahlende Betrag.
Zahlungsfrist: Bis wann die Geldstrafe zu bezahlen ist.
Hinweise zu Rechtsmitteln: Informationen darüber, wie man gegen den Strafzettel Einspruch erheben kann, falls man ihn für unberechtigt hält.
Strafzettel werden vor allem im Straßenverkehr häufig ausgestellt, wenn beispielsweise die Höchstgeschwindigkeit überschritten, in einer Parkverbotszone geparkt oder eine rote Ampel überfahren wurde. Der Zweck eines Strafzettels ist es, Verkehrsverstöße zu ahnden und gleichzeitig präventiv zu wirken, indem Verkehrsteilnehmer zur Einhaltung der Verkehrsregeln angehalten werden.
Der Unterschied zwischen Strafzettel und Vertragsstrafe – zusammengefasst:
Ein Strafzettel ist eine von staatlichen Behörden verhängte Sanktion für öffentlich-rechtliche Verstöße, oft im Bereich des Straßenverkehrs.
Eine Vertragsstrafe ist eine privatrechtliche Vereinbarung innerhalb eines Vertrags, die bei Nichterfüllung oder Verstößen gegen Vertragsbedingungen fällig wird.
So, das zur Sachlage. Ich war gestern also der Annahme, mein Auto auf einem Penny-Parkplatz abgestellt zu haben. Das war ein Irrtum! Ein Irrtum deshalb, weil der Parkplatz gar nicht zu Penny gehört, sondern dem Unternehmen »fair parken«. Dass der Bereich direkt neben Penny liegt, ist also reiner Zufall. »Honi soit qui mal y pense« – kann ich da nur sagen … (Erklärung)
Ich habe dann fair-parken eine E-Mail geschickt und sie darüber informiert, dass ich bei Penny eingekauft habe. Daraufhin habe ich die Information bekommen, dass die Vertragsstrafe »einmalig« storniert sei und ich in Zukunft bitte darauf achten solle, beim Parken auf dem fair-parken-Parkplatz eine Parkscheibe an der Windschutzscheibe anzubringen. Das werde ich tun …
Ich werde außerdem ein Foto machen von dem Hinweis auf das Anbringen einer Parkscheibe. Der muss sehr klein sein – sonst wäre er mir aufgefallen.
Was ein Mitarbeiter von fair-parken über seinen Arbeitgeber sagt, kann man bei Trustpilot nachlesen.
Sommersalat mit Ackermelde, Austernpilzen und Brombeeren
Jetzt sind die Brombeeren reif, und die leckeren Früchtchen schmecken nicht nur in einer süßen Nachspeise, sondern auch in einem herzhaften Salat mit Ackermelde und Austernpilzen.
Wilde Brombeeren: Eine köstliche Zutat für kreative Salate
Der Sommer ist die perfekte Zeit, um die Natur zu genießen und sich auf die Suche nach wilden Brombeeren zu machen. Die saftigen, tiefschwarzen Früchte sind nicht nur ein Leckerbissen für Naschkatzen, sondern auch eine fantastische Ergänzung für eine Vielzahl von Salaten.
Die Vorteile von wilden Brombeeren
Wilde Brombeeren sind mehr als nur eine schmackhafte Zutat. Sie sind reich an Vitaminen, Antioxidantien und Ballaststoffen, die deinem Körper guttun. Insbesondere ihr hoher Gehalt an Vitamin C und Vitamin K unterstützt das Immunsystem und die Knochengesundheit. Darüber hinaus tragen die in Brombeeren enthaltenen Anthocyane dazu bei, Entzündungen zu reduzieren und die Herzgesundheit zu fördern.
Die Ernte und Lagerung von wilden Brombeeren
Bevor du wilde Brombeeren in deinen Salat zauberst, musst du sie natürlich erst einmal pflücken. Achte dabei darauf, dass du nur reife, tiefschwarze Beeren auswählst. Diese sind am süßesten und saftigsten. Nach dem Sammeln solltest du die Brombeeren vorsichtig waschen und trocken tupfen. Am besten verwendest du sie sofort, da sie schnell verderben. Falls nötig, kannst du sie auch für kurze Zeit im Kühlschrank aufbewahren oder einfrieren, um sie länger haltbar zu machen.
Wilde Brombeeren in Salatrezepten
Wilde Brombeeren verleihen Salate eine wunderbare Mischung aus Süße und Säure.