Die Affäre Brosius-Gersdorf

Ist die Affäre Brosius-Gersdorf eine Rufmord-Kampagne?

In meinen Augen: Ja!

Die sogenannte „Affäre Brosius-Gersdorf“ entbrannte im Juli 2025 rund um die Nominierung der Juristin Frauke Brosius-Gersdorf durch die SPD für das Bundesverfassungsgericht. Sie wurde von verschiedenen Seiten scharf kritisiert, insbesondere wegen ihrer Haltung zum Schwangerschaftsabbruch. In der öffentlichen Debatte wurden ihr unter anderem Aussagen zugeschrieben, sie befürworte einen Schwangerschaftsabbruch bis zum 9. Monat, was sie vehement zurückweist.

Wie kam es zu den Vorwürfen?

Auslöser der Kontroverse war Brosius-Gersdorfs Mitwirkung in einer Regierungskommission, die Reformoptionen für den §218 StGB prüfte. Dabei äußerte sie, dass eine weitgehende Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs nicht gegen das Grundgesetz verstoßen würde. Ein Satz von ihr wurde jedoch aus dem Kontext gerissen und in den Medien so interpretiert, dass sie dem ungeborenen Leben die Menschenwürdegarantie abspreche und für einen Schwangerschaftsabbruch bis zur Geburt sei. Diese Interpretation wurde von verschiedenen politischen Akteuren, darunter AfD-Politikerin Beatrix von Storch, aufgegriffen und verbreitet.

Frauke Brosius-Gersdorfs Stellungnahme

In einer öffentlichen Erklärung wies Brosius-Gersdorf die Vorwürfe entschieden zurück. Sie betonte, dass dem menschlichen Leben ab der Nidation (Einnistung der befruchteten Eizelle in die Gebärmutter) das Grundrecht auf Leben zustehe und sie stets für den Schutz ungeborenen Lebens eingetreten sei. Die Behauptung, sie befürworte einen Schwangerschaftsabbruch bis zur Geburt, bezeichnete sie als „unzutreffend und verunglimpfend“. Was meiner Meinung nach auch zutreffend ist. Denn ich habe die Diskussion zwischen Markus Lanz und Frauke Brosius-Gersdorf aufmerksam verfolgt. Alles, was B-G zu den Vorwürfen sagte, klang in meinen Ohren einleuchtend, klar und logisch. Und hat definitiv nichts mit dem zu tun, was ihr unterstellt wird.

Reaktionen aus der Politik und Gesellschaft

Die SPD stellte sich hinter ihre Kandidatin und kritisierte die Angriffe als politisch motiviert. Die Union, insbesondere CSU-Chef Markus Söder, forderte jedoch ihren Rückzug. In der katholischen Kirche sorgte die Debatte für Uneinigkeit: Während konservative Bischöfe wie Herwig Gössl Brosius-Gersdorf scharf kritisierten, verteidigte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Georg Bätzing, die Juristin und warnte vor einem ideologischen Kulturkampf.

Der ehrenwerte Erzbischof hat seine Meinung mittlerweile übrigens revidiert – nachdem er mit Brosius-Gersdorf gesprochen hat. Vielleicht hätte der Mann mit dem spitzen Hut das VORHER machen sollen, also erst mit der mutmaßlichen „Delinquentin“ reden, bevor er eine Art Rufmord veranstaltet.

Außerdem sollte ausgerechnet die katholische Kirche sich mit der Bewertung/Verurteilung von moralischen Angelegenheiten zurückhalten. Ich erinnere in diesem Zusammenhang nur an die unzähligen Missbrauchsvorwürfe gegen katholische Priester.  Getreu dem Motto: Jeder kehre vor seiner eigenen Tür.

Die „Affäre Brosius-Gersdorf“ verdeutlicht, wie komplexe juristische Positionen in der öffentlichen Debatte vereinfacht und verzerrt dargestellt werden können. Die von ihr vertretene Haltung zum Schwangerschaftsabbruch ist differenziert und wissenschaftlich fundiert. Die ihr unterstellte Befürwortung eines Schwangerschaftsabbruchs bis zum 9. Monat ist jedoch falsch und entspricht nicht ihrer tatsächlichen Position. Sie hat auch nie gesagt, sie sei für ein Verbot der AfD. Doch genau dies wird ihr unterstellt. Und wie wir wissen, entbehrt eine Unterstellung den Fakten.

Doch wird gerade in der Politik und der politischen Szenerie äußerst gern mit Unterstellungen gearbeitet. Denn wird die Sau erstmal durchs Dorf getrieben, lässt sie sich nur schwer aufhalten.

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